(...) Tabakgenuss hat nachweislich erhebliche negative Wirkungen auf die Gesundheit. Aber derzeit sind Liquids ungeprüft auf dem Markt. Es ist oft unbekannt, welche Stoffe sie in welchen Mengen enthalten. (...)
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(...) Zu Frage 1: Ich habe Liquids nicht diffamiert, sondern darauf hingewiesen, dass Liquids wie NikotLiquidster und Nikotinkaugummis unter das Arzneimittelgesetz (Bundesgesetz) fallen. Ihre Zulassung muss, wie z.B. bei Nikotinpflastern beantragt werden. (...)
(...) Tabak ist von diesen Bestimmungen im Arzneimittelgesetz ausgenommen, obwohl er ebenfalls Nikotin enthält. Wenn der Gesetzgeber für dieses Gesetz, das ist in diesem Fall der Bundestag, für Liquids die gleiche Ausnahmeregelung wie für Tabak verfügen würde, könnten sie auch wie Tabak vertrieben werden. (...)
(...) Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass Tabak gravierende und negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Daher auch unsere Initiative für ein wirksames Nichtraucherschutzgesetz. Ich stelle aber auch fest, dass Liquids noch nicht ausreichend zumindest hier in Deutschland auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen geprüft wurden. (...)
(...) ich habe mich nicht für eine Erhöhung der Praxisgebühr auf 5 Euro pro Arztbesuch ausgesprochen, sondern habe gesagt, dass die jetzige Gebühr ineffektiv ist und wir deshalb prüfen werden - wie im Koalitionsvertrag vereinbart -, ob wir eine unbürokratische, bessere Lösung finden werden. Dazu werden Lösungsvorschläge gefunden, die natürlich sozial gerecht ausgestaltet sein werden. (...)