Ich hielt und halte Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für eine überaus qualifizierte und überzeugende Kandidatin. Sehr gerne hätte ich sie daher auch in einem erneuten Wahlgang unterstützt.
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Über die Besetzung entscheiden die zuständigen Gremien von Bundestag und Bundesrat; parteipolitische Erwägungen dürfen nicht über Eignung, Leistung und Integrität stehen.
Die Wahl der Bundesverfassungsrichter wurde verschoben, um verantwortungsvoll zu handeln, sorgfältig abzuwägen und die Integrität des Gerichts zu wahren.
Wir haben wiederholt deutlich gemacht: Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf ist eine hochqualifizierte Juristin mit einschlägiger Erfahrung im Verfassungsrecht. Die ihr öffentlich unterstellten Extrempositionen – insbesondere zur Frage von Schwangerschaftsabbrüchen – entbehren einer tatsächlichen Grundlage und wurden inzwischen auch journalistisch widerlegt.
Während auch ich auf eine gute Lösung gehofft habe, teile ich Ihre Analyse, dass die Bedenken aus der Unionsfraktion jeder sachliche Grundlage entbehrten, ausdrücklich nicht.