Frau Brosius-Gersdorf steht für Grundrechte und Verfassungsintegrität. Wie kann es sein, dass sich Politiker glaunchten Kampagnen beeinflussen lassen
Sehr geehrter Herr Thomas Pauls,
ich möchte betonen, dass Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf eine in der Fachwelt hoch angesehene Staatsrechtslerin ist. Ihre wissenschaftliche Reputation steht außer Frage – das ist unter Expertinnen und Experten unstreitig. Die öffentlichen Äußerungen aus Ihrer, die ihre Qualifikation oder Integrität infrage stellen, entbehren jeder sachlichen Grundlage, sind in der Sache unzutreffend und im Ton unangemessen.
Das Vorgehen der CDU im Richterwahlausschuss ist untragbar! Eine Kandidatin wird zunächst zwar bestätigt aber dann in Ruf und Ansehen über verzerrte Darstellungen beschädigt. Eine Entschuldigung Ihrer Fraktion ist unbedingt notwendig. Ich bitte Sie eindringlich, sich dafür einzusetzen, ein solches zu Vorgehen korrigieren und Frau Brosius-Gersdorf zu bestätigen. Das Vorgehen der CDU entspricht weder den Grundsätzen eines fairen Verfahrens noch dem Anspruch eines demokratischen Rechtsstaats.
Mit freundlichen Grüßen
Kornelia E.
Florstadt
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für unsere Demokratie. Während auch ich auf eine gute Lösung gehofft habe, teile ich Ihre Analyse, dass die Bedenken aus der Unionsfraktion jeder sachliche Grundlage entbehrten, ausdrücklich nicht.
Mir und der Unionsfraktion war bewusst, dass ein Richtervorschlag der SPD keine konservative Person enthalten wird. Frau Brosius-Gersdorf war aber aus meiner Sicht bei vielen tagespolitischen Themen befangen und deswegen nicht konsensfähig in der Fraktion.
Eine Auswahl:
* Abstufung der Menschenwürde vor der Geburt – das öffnet übrigens die Tür für weitere Abstufungen, zum Beispiel am Ende des Lebens
* Fürsprache eines paritätischen Wahlrechts
* Fürsprache für Kopftücher in der Judikative
* Keine Unvoreingenommenheit, sollte sie über ein AfD-Verbot zu entscheiden haben
* Fürsprache der Abschaffung des Ehegattensplittings
* Sie sprach sich für eine allgemeine Impfpflicht aus – inklusive Wegfalls der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Leider wurde in diesem Zusammenhang an den eigentlichen Kritikpunkten vorbei berichtet und uns unterstellt, wir würden Frau Brosius-Gersdorf zum Beispiel dafür kritisieren, dass sie Embryos das Lebensrecht abspreche und Abtreibungen bis zum neunten Monat fordere. Eine solche Kritik habe ich auch nicht geübt und spielte für meine Entscheidungsfindung auch keine Rolle.
Letztlich ist bei einer Verfassungsrichterwahl eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nötig, und es ist eben explizit vorgesehen, dass jeder Abgeordnete hier nach seinem Gewissen entscheidet. Sie können sich sicher sein, dass wir uns diese Entscheidung nicht einfach gemacht haben und an Fakten, unseren Werten und Überzeugungen ausrichteten.
Und gestatten Sie mir die Schlussbemerkung: eine Entschuldigung vonseiten der Unionsfraktion hielt ich für nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Pauls