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Sehr geehrter Herr Pauls, wir möchten ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage installieren. Bleibt die Förderung auch zukünftig bestehen bzw. setzen Sie sich dafür ein? Grüße aus der Wetterau.

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Frage von Verena B. •

Sehr geehrter Herr Pauls, wir möchten ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage installieren. Bleibt die Förderung auch zukünftig bestehen bzw. setzen Sie sich dafür ein? Grüße aus der Wetterau.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Balkonkraftwerk und Photovoltaikanlage sowie der Frage, wie es mit der Förderung ab 2026 aussieht.

Auf Bundesebene gibt es weiterhin wichtige rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die auch für Anlagen gelten, die 2026 installiert werden:

Mehrwertsteuerbefreiung: Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (das betrifft auch kleinere Anlagen für Einfamilienhäuser oder größere Balkonkraftwerke) gilt ein Nullsteuersatz, d. h. keine Mehrwertsteuer auf den Kauf/Einbau. Diese Regelung bleibt auch 2026 bestehen und wirkt wie eine indirekte Förderung. 

EEG-Einspeisevergütung: Wenn Sie Strom aus einer PV-Anlage ins Netz einspeisen, erhalten Sie gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine feste Einspeisevergütung über bis zu 20 Jahre. Die Höhe der Vergütung wird halbjährlich angepasst. Diese rechtliche Förderung dient langfristiger Planungssicherheit für Solaranlagen und gilt auch für kleine Anlagen, wenn sie entsprechend angemeldet werden. 

KfW-Förderung 270: Für klassische Photovoltaikanlagen (Dach, Fassade, mit Einspeisung oder Speicher) bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau weiterhin zinsgünstige Kreditprogramme an. Diese können bei der Finanzierung helfen, sind aber kein Zuschuss. Für Balkonkraftwerke (Mini-PV mit direktem Balkonanschluss) ist dieses KfW-Programm grundsätzlich nicht vorgesehen, da dort ein Teil des Stroms eingespeist werden müsste.

Für Balkonkraftwerke gilt aktuell:

Sie sind als Stecker-Solargeräte rechtlich zulässig und müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

Technisch dürfen sie meist bis 800 W Wechselrichterleistung haben, was bundesweit in der Norm verankert ist (gesetzlich, nicht als Förderprogramm). Die genauen technischen Anforderungen (z. B. Zweirichtungszähler oder Anmeldung beim Netzbetreiber) sind Teil der rechtlichen Vorgaben, die auch 2026 gelten.

Ich setze mich grundsätzlich dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger, die in erneuerbare Energien investieren möchten, verlässliche und planbare Rahmenbedingungen vorfinden. Dazu gehört auch, dass bestehende Vereinfachungen dauerhaft wirken und Förderstrukturen transparent ausgestaltet sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Pauls 

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