Sehr geehrter Herr Meißner,
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(...) Ihre Einschätzung zum passiv Rauchen teile ich. Im Entwurf der CDU Landtagsfraktion zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in NRW wird besonders auf den verbesserten Schutz für Kinder und Jugendliche abgehoben: Rauchverbot an Schulen, auch bei nichtschulischen Veranstaltungen sowie Rauchverbot für ausgewiesene Spielplätze. Es liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. (...)
(...) Unabhängig von den Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz haben contergangeschädigte Menschen - wie alle Menschen mit Krankheit oder Behinderung - Anspruch auf Leistungen nach dem Fünften, Neunten, Elften und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. (...)
(...) Die Beurteilung, ob ein - und gegebenenfalls welches - Hilfsmittel wegen Ihrer Behinderung notwendig ist, trifft grundsätzlich der behandelnde Arzt. Die Krankenkasse hat dann den Auftrag, eine zügige Prüfung vorzunehmen, um dieses medizinische Hilfsmittel schnellstmöglich bereitzustellen. (...)
(...) Daneben stellen Alkoholmissbrauch und Alkoholsucht eines der schwerwiegendsten Probleme unserer Gesellschaft dar. Dort wo Schwächere unseren Schutz und unsere Unterstützung benötigen, haben wir als Politiker tätig zu werden. (...)