(...) die Kirchen in Deutschland sind als anerkannte öffentlich-rechtliche Körperschaften berechtigt, die Beiträge ihrer Mitglieder in Form der Kirchensteuer einzuziehen. Die Kirchen erhalten keine Subventionen im Sinne der Definition des jüngsten Subventionsberichts der Bundesregierung. Präzise formuliert muss der erste Teil Ihrer Frage daher wie folgt lauten: „Wie stehen Sie dazu, dass die Kirchen ihre Würdenträger aus Steuern finanzieren, die sie zuvor von ihren Mitgliedern erhoben haben?“ Und meine Antwort hierauf lautet: „Damit habe ich beim besten Willen kein Problem“. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.08.2017 von Wilhelm Schild ÖDP
Antwort 31.07.2017 von Bernhard Heck Einzelbewerbung
(...) Außerdem fände ich es auch im Interesse der Kirchen besser, wenn die Kirchensteuer entfällt. (...)
Antwort ausstehend von Matthias Hördt Die Linke

Antwort 13.09.2014 von Olaf Möller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Die Verträge zwischen Staat und Kirche, aus denen diese Zahlungen resultieren, berufen sich auf enteignetes Kircheneigentum. Ich habe damals in der ersten Legislatur diesen Verträgen nicht zugestimmt, weil ich die Grundlage nicht akzeptieren kann. (...)

Antwort ausstehend von Michael Gauer SPD

Antwort 13.09.2014 von Patrick Frisch FDP
(...) Hevorzuheben ist insbesondere das gesamtgesellschaftliche Engagement der Kirchen in den Bereichen Soziales- und Pflegebereich und vor allem im Bereich Trauerseelsorge, welche oft in schmerzlichen Stunden vollkommen unabhängig von einer Konfession erfolgt. (...)