Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung wird derzeit erarbeitet und soll möglichst unkompliziert erfolgen. Für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer zuständig. Ab wann die Beantragung in Thüringen möglich ist, kann ich auf Grund der Zuständigkeit der thüringischen Staatsregierung nicht sagen.
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Antwort 25.01.2023 von Marion Walsmann CDU
Antwort 01.08.2023 von Bodo Ramelow Die Linke
hier haben wir mal zusammengefasst, wie es gehen kann.
Antwort 05.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet
Antwort 10.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ebenso gilt die Entlastungsmöglichkeit auch für Energieträger wie Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Antwort 10.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD