Antwort 11.09.2025 von Carsten Schneider SPD
Die Aussetzung ist auf zwei Jahre befristet und wird durch eine Härtefallregelung ergänzt, sodass Familienzusammenführungen in besonders dringenden Fällen weiterhin möglich bleiben.
Die Aussetzung ist auf zwei Jahre befristet und wird durch eine Härtefallregelung ergänzt, sodass Familienzusammenführungen in besonders dringenden Fällen weiterhin möglich bleiben.
Die Wahl von Richter zum Bundesverfassungsgericht findet in geheimer Wahl statt und davon werde ich nicht abweichen
Ich bitte um Verständnis, dass ich über diese Plattform grundsätzlich nicht erreichbar bin. Warum lesen Sie in meiner ausführlichen Antwort.
Sehr geehrter Herr B.,
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.
Frau Prof. Brosius-Gersdorf verdient Respekt für ihre konsequente Entscheidung, auf eine Kandidatur als Richterin am Bundesverfassungsgericht zu verzichten