(...) Das Instrument der Verfassungsklage ist ein scharfes Schwert, das wohlüberlegt und nur in besonderen Ausnahmefällen von Angehörigen der Legislative eingesetzt werden sollte. Wir gehen momentan nicht davon aus, dass es von Seiten der SPD zu einer Verfassungsklage gegen das AMNOG kommt. (...)
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(...) Das Instrument der Verfassungsklage ist ein scharfes Schwert, das wohlüberlegt und nur in besonderen Ausnahmefällen von Angehörigen der Legislative eingesetzt werden sollte. Ich gehe momentan nicht davon aus, dass es von Seiten der SPD zu einer Verfassungsklage gegen das AMNOG kommt. (...)
Sehr geehrter Herr Thissen,
(...) Aus der Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiegen bei einer genauen Abwägung des Sachverhaltes die geschilderten Nachteile, die mit einer kurzfristigen einseitigen Kündigung der Sozialversicherungsabkommen durch die Bundesrepublik Deutschland verbunden wären, die negativen Folgen der kritisierten Regelungen über die Mitversicherung der Eltern ausländischer Arbeitnehmer deutlich. Insbesondere die Ungewissheit über den zukünftigen sozialen Sicherungsschutz im Ausland nach einem ersatzlosen Außerkrafttreten der Abkommen stünde weder unter finanziellen Gesichtspunkten noch unter Gerechtigkeitsaspekten in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen einer solchen Maßnahme. (...)
(...) Sie haben sich wegen der Krankenversicherung von türkischen Familienangehörigen an mich gewandt. Solche Schreiben erreichen die SPD-Bundestagsfraktion regelmäßig seit vielen Jahren. (...)
(...) Sie kritisieren die Pläne der Bundesregierung, im Rahmen des AMNOG die Anwendbarkeit des nationalen Kartellrechts für kleine und mittelständische Leistungserbringer im Gesundheitswesen quasi abzuschaffen. Ich kann mich dieser Kritik nur anschließen. (...)