Antwort 20.09.2025 von Roderich Kiesewetter CDU
Ein Demokrat weiß hingegen, daß ich als Abgeordneter gemäß Art. 38 GG nur meinem Gewissen unterworfen bin.
Ein Demokrat weiß hingegen, daß ich als Abgeordneter gemäß Art. 38 GG nur meinem Gewissen unterworfen bin.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung zum Zustrombegrenzungsgesetz war ich noch keine Bundestagsabgeordnete