(...) In Ihrer Frage sprechen Sie die ankündigte Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBeFG) an. Dazu erreichen mich zurzeit mehrere Anfragen aus dem Taxigewerbe, (...)
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(...) Sehr geehrter Herr Frei, Mit dem Bundesimmisionsschutzgesetz wird geregelt, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit insbesondere Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen, also Euro 4- und Euro 5- Fahrzeuge, die weniger als 270 Milligramm NOx pro Kilometer ausstoßen, sowie EURO 6-Fahrzeuge von Verkehrsverboten ausgenommen sind. Damit wird die erforderliche Rechtssicherheit auch für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen. (...)
(...) Wie Sie richtig erwähnen, sind einige Dieselfahrzeuge mit geringem Stickoxid-Ausstoß von Verkehrsverboten nicht betroffen. Das am 14.03 vom Bundestag beschlossene Gesetz besagt, dass emissionsarme Diesel-PKWs mit den Abgasnormen Euro 4 und 5 von Verkehrsverboten ausgenommen werden, wenn sie im Fahrbetrieb geringere Stickoxidemissionen als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen. (...)
(...) Ziel der Verkehrspolitik muss sein, Mobilität ökologisch nachhaltig zu organisieren. Ein Tempolimit würde zwar zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen, fiele aber mit Blick auf das weltweit zu erwartende Wachstum von Bevölkerung und Mobilität nicht wirklich ins Gewicht. (...)