(...) mir wurde durch eine Vertreterin des Senats zugesichert, dass es eine sehr effektive Nichtraucherschutzregelung in Berlin gebe. Außerdem ist zur Zeit eine Volksinitiative gestartet worden, die sich aber an das Abgeordnetenhaus richtet. (...)
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(...) Ich bin davon überzeugt, dass das existierende Berliner Nichtraucherschutzgesetz ausreichend ist, um Menschen vor Passivrauch zu schützen. Eines weitergehenden Rauchverbotes bedarf es meines Erachtens nicht. (...)
(...) Ebenso halte ich ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen für durchaus überlegenswert – auch wenn hier der Gesundheitsschutz weniger eine Rolle spielt, sondern die Frage von negativen Vorbildern. (...)
(...) So ist ein Kritikpunkt an den Forderungen des Bündnisses, dass sich Betreiber/innen von Gaststätten in den letzten Jahren auf die im Jahr 2007 beschlossenen Änderungen zum Nichtraucherschutz eingestellt haben. Getrennte Bereiche für Rauchende / Nichtrauchende wurden von Inhaber/innen von Cafes oder Restaurants mit oft großem Aufwand geschaffen. (...)
(...) Andererseits muss der Einzelne im Rahmen seiner individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Gesundheitskosten beitragen. Um der stetig wachsenden Deckungslücke in der Krankenversicherung gegen zu wirken, hat sich die SPD 2003 entschieden, lediglich die Rentner verstärkt zur Beitragszahlung heranzuziehen, deren gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine solche Mehrbelastung zulässt. Das ist insbesondere bei den Rentnern der Fall, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Einkünfte aus Versorgungsbezügen - hier in Form einer Lebensversicherung mit Kapitalabfindung - erzielen. (...)
(...) Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse wurde die Krankenkassenpflichtigkeit von Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge zum 1.1.2004 neu geregelt. Danach müssen versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner neben den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Versorgungsbezüge Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung leisten. Versorgungsbezüge sind mit der Rente vergleichbare Leistungen und dann beitragspflichtig, wenn die Empfängerin oder der Empfänger sie zum Beispiel zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erhält. (...)