Natürlich kann es einzelne Fälle geben, in denen jemand sagt, er wolle lieber nicht arbeiten. Diese wenigen Fälle sind aus unserer Sicht aber nicht repräsentativ für das System und sollten nicht dazu führen, dass ein ganzes Sozialleistungssystem für Millionen Menschen verschärft wird.
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Es handelt sich nicht um einen Verfassungsbruch, sondern um eine eng begrenzte Ausnahme
Israels Recht auf Sicherheit und Selbstverteidigung steht für mich außer Frage.
Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet unser Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernelement unseres Sozialstaates. Gleichzeitig ist ein ebenso wichtiges Kernelement unseres Sozialstaates: Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss umgekehrt auch aktiv daran mitwirken, finanziell möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen und den eigenen Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen zu können. In erster Linie sind die Leistungsbeziehenden also selbst gefordert, konkrete Schritte zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen.