Die Aufnahme des Kriteriums „medizinisch begründet“ in § 3 MedCanG dient der Klarstellung, dass Cannabis – wie jedes andere hochwirksame Arzneimittel – nur auf Grundlage einer ärztlich fundierten Indikation verschrieben werden darf.
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Die SPD-Fraktion wird sich in den parlamentarischen Beratungen für eine verfassungs- und europarechtskonforme Lösung einsetzen, die Versorgungssicherheit, Gleichbehandlung und digitale Zugänglichkeit gewährleistet.
Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, kein Genussmittel. Deshalb soll künftig eine Verschreibung grundsätzlich nur nach persönlichem ärztlichen Kontakt erfolgen.
Medizinische Nutzung unterliegt strengen Regeln, Freizeitkonsum ist erlaubt, aber klar vom Apothekengebrauch zu trennen.
Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der CDU/CSU, werden wir im parlamentarischen Verfahren an einer ausgewogenen Regelung arbeiten, die offensichtlich Missbrauch adressiert, aber die Patientenversorgung mit medizinischem Cannabis nicht in unangemessener Weise erschwert