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Das IAB bewertet das Coaching als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung. Daher haben wir mit dem § 16k SGB II die „ganzheitliche Betreuung“ als eigenständiges Instrument zum 1. Juli 2023 im SGB II aufgenommen.
Der Arbeitsmarkt wird zunehmend von der Zuwanderung nach Deutschland beeinflusst
An Mitwirkungspflichten wird im Bürgergeld-Gesetz festgehalten
Wer mit und an Menschen arbeitet muss endlich die gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung bekommen, die sie*er auch verdient.