(...) Dennoch stehe ich persönlich diesem Prinzip sehr kritisch gegenüber. Herr Rösler bezweckt damit die Annäherung der gesetzlichen an die private Krankenversicherung und macht den Weg frei für eine Zwei-Klassen-Medizin in unserem Land. Denn vor allem Geringverdiener und sozial Schwache haben oft gar nicht die Mittel, um Rechnungen und Honorare vorab zu bezahlen. (...)
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(...) Diese Regierung belastet die Pharma-Industrie wie keine Regierung zuvor, nämlich mit über 2 Mrd. € durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz. (...)
(...) Die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen liegt derzeit bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Nach geltendem Recht können Krankenkassen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag in Höhe von einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen bzw. acht Euro fordern. (...)
(...) Ziel ist es die Arzneimittelausgaben unter Kontrolle zu bringen; das Vorhaben sieht jährliche Einsparungen von zwei Milliarden Euro vor. Beim Einschätzen der Höhe sollte man bedenken, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2009 rund 32 Milliarden Euro für Medikamente ausgeben musste. Mit der Neuregelung werden die Unternehmen verpflichtet, dem Gemeinsamen Bundesausschuss mit Vertretern von Ärzten und Krankenkassen ein Dossier über ein neues Medikament vorzulegen, wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Verschreibung übernehmen sollen. (...)
(...) Das Problem der schwierigen Nachweisbarkeit von BSE-Erregern in Blutkonserven ist mir bekannt. Aus diesem Grund sind nach den Hämotherapie-Richtlinien der Bundesärztekammer Personen, die nachweislich an der Creuzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) oder der Variante von Creuzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) erkrankt sind oder sich zwischen 1980 und 1996 längere Zeit in Großbritannien und Irland aufgehalten haben, von der Spende ausgeschlossen. (...)
(...) Das von Herrn Rösler initiierte Nutzenbewertungssystems für alle Arzneimittel wird seinen Teil dazu beitragen. Die im Spiegel ONLINE Artikel vorgeworfene leichtere Beeinflussung desBeeinflussung des Gesundheitsministeriumstlegung der Kriterien für einen zusätzlichen Nutzen neuer Arzneimittel, ist eine haltlose Unterstellung. (...)