Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Wolfgang Dudda
Antwort 18.09.2009 von Wolfgang Dudda PIRATEN

(...) Die "Rente ab 67" ist ein Skandal, weil doch kaum jemand mit 67 Jahren tatsächlich noch einen Job hat und arbeitet. Es handelt sich dabei um eine der größten politischen Lügen der Bundesrepublik Deutschland und ist in Wirklichkeit die schlimmste und größte Rentenkürzung unserer Geschichte. (...)

Portrait von Detlef Müller
Antwort 18.09.2009 von Detlef Müller SPD

(...) Von den Leistungsempfängern von ALG II wird erwartet, dass Sie selbst alles tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Hilfe - und damit die finanzielle Belastung der Gemeinschaft - so schnell wie möglich zu beenden. Wirkt der Leistungsempfänger bei seiner Eingliederung in Arbeit nicht in dem geforderten Maß mit, können Sanktionen in Form von Minderungen des Arbeitslosengeldes II folgen, diese Sanktionen können soweit gehen, dass es zum gesamten Wegfall der Leistungen kommt. Ich unterstütze durchaus Deine berechtigten Bedenken zu diesem Paragraphen, weil dieser Paragraph, wenn er von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ARGEn rigide ausgelegt wird, die Gefahr birgt, die Existenzängste der Betroffenen in einer unverhältnismäßigen Art und Weise zu schüren. (...)

Portrait von Claudia Roth
Antwort 04.11.2009 von Claudia Roth BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Massenkündigungen in Unternehmen können keine Begründung dafür liefern, im öffentlichen Dienst Stellen abzubauen oder die Versorgungssituation von Beamten zu verschlechtern. Stattdessen setzen wir uns dafür ein, einen Mindestlohn einzuführen, die soziale Sicherung, den Kündigungsschutz und die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern. (...)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort 17.09.2009 von Brigitte Zypries SPD

(...) ich gehe davon aus, dass Sie den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung kennen, § 323c des Strafgesetzbuchs. Danach macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. (...)