(...) Hinsichtlich des von Ihnen geschilderten Szenarios eines Ansturms auf Banken möchte ich Sie in zweierlei Hinsicht beruhigen. Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass die vorgesehene Formulierung des Artikels 35 Abs 4 des Grundgesetzes eine "allgemeine" oder pauschale Ermächtigung zum Streitkräfteeinsatz im Inland selbstverständlich nicht enthält. Jeder Einsatz aufgrund der vorgeschlagenen Vorschrift setzt nicht nur die konkrete Gefahr eines besonders schweren Unglücksfalles im vorgenannten Sinne voraus, sondern außerdem eine Bedrohung, die nur mit militärischen Mitteln abgewendet werden kann. (...)
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Sehr geehrter Florian Albrecht,
(...) Allgemein gehe ich jedoch davon aus, dass sich die Polizei- und Zollbeamten in unserem Land an Recht und Gesetz halten. Sollten hieran begründete Zweifel bestehen, empfehle ich die Konsultation eines Rechtsanwalts um den Sachverhalt auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg klären zu lassen. (...)
(...) Die Antwort auf die allgemeinen Fragen, die Sie stellen, wird Ihnen ohnehin bekannt sein: Die Verurteilung wegen einer Straftat und die Festsetzung der Höhe einer Strafe obliegt ausschließlich unabhängigen Gerichten. Äußerungen von Ermittlungsbeamten sind rechtlich gesehen eine bloße Meinungsäußerung und haben keinerlei Bindungswirkung. Jeder Beschuldigte hat das Recht, einen Verteidiger zu wählen. (...)
Sehr geehrter Herr Goerg,
Herr Bundestagsabgeordneter Johannes Singhammer dankt Ihnen für Ihre Zuschrift.
(...) Sie fragten nach einem möglichen Zusammenhang zwischen der Finanzmarktkrise und dem Einsatz der Bundeswehr im Innern. Einen solchen Zusammenhang gibt es nicht. (...)