(...) September 2008 danke ich Ihnen. Ihre Empörung über das unzweifelhaft geschmacklose Plakat „Schritte zur Abrüstung“ des Büros für antimilitaristische Maßnahmen teile ich. Das Plakat ist, wie Sie zu Recht hervorheben, niveaulos und empörend, den Verfassern strafrechtlich beizukommen ist aber im Hinblick auf die Rechtslage leider nicht einfach. (...)
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(...) Oktober 2005 neue Verhaltensregeln als Teil der Geschäftsordnung des Bundestages übernommen. Die Verhaltensregeln des Bundestages enthalten in erster Linie Anzeige- und Veröffentlichungspflichten für die neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten und die neben der Abgeordnetenentschädigung erzielten Einkünfte. Es wird nicht mehr zwischen Beruf und anderen Nebentätigkeiten neben dem Bundestagsmandat unterschieden. (...)
(...) Dennoch bleibt die Sachbeschädigung und damit eingeschlossen das Graffitisprayen mit einer Strafandrohung von Geld- oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahren eine Tat, die zur sog. "leichten Kriminalität" gehört. (...)
(...) Wer beim Sprühen erwischt wird, für den wird´s definitiv teuer, wenn er die Regressansprüche der Eigentümer begleichen muss. Das Problem bei der Graffitischmiererei ist nicht die zu milde Sanktionierung, sondern das schwierige Habhaftwerden der Täter. (...)
(...) Da nach § 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Cuxhaven über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer eine vorübergehende anderweitige Nutzung der Wohnung, z.B. als an Dritte vermietete Ferienwohnung, nicht von der Steuerpflicht, die auch nicht an den Aufenthalt des Eigentümer anknüpft, befreit, empfehle ich Ihnen, sich hinsichtlich der Einzelheiten mit der Stadt Cuxhaven in Verbindung zu setzen. (...)
Sehr geehrter Herr von Wulffen,