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(...) Anspruchsberechtigt sind die Ehefrau (da in der Türkei seit 1926 die Einehe gesetzlich verpflichtend eingeführt wurde, auch nicht eine evtl. moslemische Zweitfrau), die minderjährigen Kinder des Versicherten, Eltern nur dann ausnahmsweise, wenn sie nicht ohnehin leistungsberechtigt nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund eigener Versicherung sind. (...)
Sehr geehrter Herr Danzeisen,
(...) eine wichtige Grundlage für die Abwägung widerstreitender Interessen sollte in der Politik die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sein. Bezogen auf den Nichtraucherschutz also die Abwägung zwischen den grundgesetzlich verbrieften Rechten des Einzelnen auf Freiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. (...)
Sehr geehrter Herr Fühner,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.