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(...) die nicht erfolgreiche Olympiabewerbung bedeutet keineswegs, dass jetzt Finanzmittel zur anderweitigen Investition frei würden. Es entfällt dadurch lediglich der Grund für die Priorität oberbayerischer Infrastrukturprojekte. (...)
(...) Durch die Ablehnung der Münchner Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2018 werden keine finanziellen Mittel frei, die man für Niederbayern sichern könnte. Die Gelder für Infrastrukturmaßnahmen und die olympischen Sportstätten hätten in den kommenden Jahren aus den Haushalten erbracht werden müssen. Der Bund hätte für die Olympiade einen Sondertopf zur Verfügung gestellt. (...)