Sehr geehrter Herr Schulz,
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(...) „Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1 200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. (...)
(...) Januar 2013 die kalte Progression vermindern. Damit sorgen wir dafür, dass mehr netto vom Bruttoeinkommen beim Steuerzahler, vor allem bei den kleinen und mittleren Einkommen verbleibt. Außerdem werden wir angesichts der guten Beschäftigungslage die Sozialversicherungsbeiträge senken. (...)
(...) Nach meiner Information hat die Stadt Neumünster 2009 auf Doppik umgestellt. (...)