Ich bin der Ansicht, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht länger im Strafgesetzbuch geregelt werden sollten.
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Die Regelung von §218 ist eine sensible Gewissensfrage, die ich nicht zum Wahlkampfthema mache
Bereits in der Vergangenheit habe ich mich klar für die Abschaffung des § 218 StGB ausgesprochen, da ich der Überzeugung bin, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten.
Eine Reform des Abtreibungsrechts sollte zügig nach der Bundestagswahl erfolgen. Diese komplexe Debatte gehört aber nicht in die Wahlkampfzeit.
Mir wäre es wichtig, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin klaren Regeln unterliegt aber nicht mehr im Strafgesetzbuch verankert ist. Die Beratungspflicht und die 12-Wochen-Frist müssen bleiben, so kann das ungeborene Leben geschützt werden und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird respektiert.