Herr Ziemiak teilt Ihre Sorge über die Entwicklungen rund um die von Ihnen erwähnten Plattformen, die Cannabis-Rezepte ohne ausreichende Kontrolle und ärztliche Betreuung ausstellen. Solche Praktiken sind mit unserem Verständnis von verantwortungsvoller Gesundheitsversorgung nicht vereinbar.
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Ärztinnen und Ärzten geht es da sicher ähnlich.
Aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampel konnten wir leider weitere wichtige Anliegen nicht mehr zum Abschluss bringen.
Die Herausforderung liegt darin, ein Gleichgewicht zwischen dem berechtigten und wichtigen Anliegen, für die Patient*innen eine möglichst gute Gesundheitsversorgung bereitzustellen (wozu es erforderlich sein kann, auch Gesundheitsdaten zu Familienmitgliedern zu speichern) und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von dieser Datenverarbeitung betroffenen Familienmitglieder herzustellen
Daher haben wir im Digitalgesetz festgeschrieben, dass Leistungserbringer bei der Speicherung von Daten, die zu Diskriminierung und Stigmatisierung führen können, explizit über das Recht zum Widerspruch informieren müssen