
Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Leider liegt das an der Festsetzung, dass die Energiepreispauschale an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Kabinett will das Land Baden-Württemberg, gemeinsam mit weiteren 13 Bundesländern, ein bei der Kasse Hamburg aufgebautes IT-System zur digitalen Antragstellung, Antragsbewilligung und Mittelauszahlung nutzen – als kostengünstige und zeiteffizienteste Lösung.
Wir als SPD-Fraktion haben uns dafür eingesetzt, eine gerechte Lösung zu finden. Letzte Sitzungswoche haben wir Hilfen bei Pellet- und Ölheizungen beschlossen.
Erst kürzlich hat der Bundestag beschlossen, dass Haushalte, die mit nicht leistungsgebundenen Brennstoffen heizen, eine eigene Entlastungsmaßnahme erhalten sollen. Hierfür stellt der Bund einmalig 1,8 Mrd. Euro im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit.