Antwort 12.01.2026 von Lutz Brinkmann CDU
Zunächst zur Einordnung, weil die beiden Zahlen 14,6 Prozent und 14,0 Prozent häufig missverstanden werden.
Zunächst zur Einordnung, weil die beiden Zahlen 14,6 Prozent und 14,0 Prozent häufig missverstanden werden.
In Abwägung aller zeitlichen, bürokratischen und finanziellen Vor- und Nachteile halte ich das Vorgehen für nachvollziehbar und möchte daher an dieser Stelle so ehrlich sein, Ihnen auch keine Erstattung in Aussicht zu stellen.
Einheimischenrabatte wurden durch das BVerfG bereits 2016 als nicht zulässig eingestuft; jedoch kein Einfluss auf landespolitischer Ebene.
Wir werden uns als Oppositionsfraktion für eine solide, faire und nachhaltige Finanzierung unseres Wohlfahrtsstaates stark machen und das Handeln der Regierung kritisch und konstruktiv begleiten.