Was tun Sie gegen die ungleiche Behandlung von ehemals Erwerbstätigen Rentnern und Beamten? Hier Beitragsätze der GKV für Rentner und Beamte
Rentner = 14,6 % , Beamte 14,0 %
Sehr geehrter Herr W.,
zunächst zur Einordnung, weil die beiden Zahlen 14,6 Prozent und 14,0 Prozent häufig missverstanden werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Der ermäßigte Satz gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld. Für gesetzliche Renten sowie Versorgungsbezüge gilt ausdrücklich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent.
Das heißt konkret: Wenn Sie mit „Beamten“ Versorgungsempfänger meinen, also pensionierte Beamtinnen und Beamte, dann greift auf die Beamtenpension ebenfalls der Satz von 14,6 Prozent, zuzüglich Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse.
Der Satz von 14,0 Prozent betrifft typischerweise aktive Mitglieder ohne Krankengeldanspruch, das kann auch bei bestimmten Konstellationen im öffentlichen Dienst vorkommen, ist aber keine Sonderbehandlung von Pensionären.
Worüber wir im politischen Raum sehr ernsthaft sprechen, ist weniger die Zahl 14,6 versus 14,0, sondern die spürbar steigende Gesamtbelastung durch Zusatzbeiträge. Für 2026 ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozentpunkte festgelegt worden.
Was wir als CDU und CSU in der aktuellen Bundesregierung dagegen tun
1. Beitragssätze stabilisieren, statt immer weiter zu erhöhen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die FinanzKommission Gesundheit eingesetzt. Auftrag ist, kurzfristig wirksame Maßnahmen vorzulegen, damit die Beitragssätze ab 2027 stabilisiert werden können. Ein erster Bericht ist für Ende März 2026 vorgesehen, ein zweiter Bericht mit Strukturreformen bis Dezember 2026.
2. Kostentreiber und Ineffizienzen offen benennen und konsequent angehen
Die Kommission soll ausdrücklich sowohl die Ausgabenseite als auch die Einnahmenseite prüfen, also dort ansetzen, wo Kosten ohne besseren Nutzen steigen, und dort gegensteuern, wo Fehlanreize bestehen.
3. Fairness in der Lastenverteilung, ohne die Versorgung zu gefährden
Für mich ist entscheidend: Wir müssen die Solidargemeinschaft der Beitragszahler vor weiteren Sprüngen schützen. Gleichzeitig darf es keine Politik geben, die die medizinische Versorgung im ländlichen Raum ausdünnt. Dazu wird die Bundesregierung in den kommenden Monaten Vorschläge unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Brinkmann MdB I CDU/CSU Fraktion
