
Antwort ausstehend von Jessica Schülke AfD

Die Grundlagen zur Straßenerschließung und zu den Erschließungsbeiträgen sind zunächst bundesrechtlich geregelt, konkret im Baugesetzbuch des Bundes. Da die Regelungen auf Bundesebene festgelegt werden, liegen Änderungen nicht im direkten Zuständigkeitsbereich der Landesebene.

Ich habe die These bewusst neutral bewertet, weil ich "Kein Neubau" nicht zu 100 Prozent unterschreiben kann. Für mich steht nicht der Neubau von Straßen im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie wir Mobilität sozial gerecht, wirtschaftlich vernünftig und ökologisch verantwortbar gestalten.
Ich unterstütze den geplanten höhenfreien Umbau der Hörnlein-Kreuzung uneingeschränkt