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Sehen Sie die Gefahr nicht, wenn man die AfD weiter gewähren ließe?

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Lutz Brinkmann
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Frage von Birgit D. •

Sehen Sie die Gefahr nicht, wenn man die AfD weiter gewähren ließe?

Sehr geehrter Herr Brinkmann,

seit Amtsantritt von Friedrich Merz hat die AfD bei den Umfragewerten stetig zugelegt. Die Strategie „Wir regieren sie weg“ oder „Wir stellen sie inhaltlich“ scheitert.

In einem rechtswissenschaftlichen Gutachten der Uni Köln vom 15. August 2025 von Prof. Ogorek wird empfohlen, nicht mehr zu zögern und die Erstellung eines AfD-Verbotsantrags umgehend zu beginnen. Da sowohl die fachgerichtliche Überprüfung der Hochstufung als auch die Ausarbeitung eines Verbotsantrags mehrere Jahre in Anspruch nehmen, drängt sich ein Vorgehen parallel zum „guten Regieren“ auf.

Inzwischen ist sogar die Gefahr nicht abwegig, dass die AfD als „Putins U-Boot“ in unseren Parlamenten agiert.

Sind Sie bereit, uns mit einem AfD-Verbotsverfahren zu schützen oder wollen Sie „noch abwarten“, bis die AfD in Regierungsverantwortung ist und die Demokratie nach ihren Wünschen zerstören kann?

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-gutachten-100.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren klar formulierten Hinweis auf die aktuelle Entwicklung. Die Sorge, die Sie schildern, höre ich an vielen Stellen im Wahlkreis und ich nehme sie sehr ernst. Die AfD hat sich in den vergangenen Jahren inhaltlich und personell weiter radikalisiert und sowohl der Verfassungsschutz als auch unabhängige Gutachten, wie das von Prof. Ogorek – zeigen auf, dass Teile der Partei eindeutig auf verfassungsfeindlichem Boden stehen. Dass hier eine Gefahr für unsere demokratischen Institutionen entstehen kann, ist unbestritten.

Als CDU/CSU haben wir eine sehr klare Linie: Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD, weder in Parlamenten noch auf kommunaler Ebene. Wir stellen uns politischen Extremen konsequent entgegen, und dazu gehört auch ein nüchterner Blick auf die AfD und ihre Entwicklung. Gleichzeitig wissen wir, dass ein Verbotsverfahren ein sehr komplexes Instrument ist. Es wird nicht von der Politik entschieden, sondern allein vom Bundesverfassungsgericht. Die Voraussetzungen sind bewusst extrem hoch, weil ein Parteiverbot eines der schwersten Eingriffe in die demokratische Parteienlandschaft ist.

Der Punkt, den Sie ansprechen, ob man „zu lange wartet“, ist verständlich. Dennoch gilt: Ein Verbotsantrag muss rechtlich belastbar sein. Wenn ein Antrag scheitert, wäre das am Ende ein Vorteil für die AfD. Deshalb ist es wichtig, dass der Staat alle Fakten sorgfältig prüft, Beobachtungen konsequent fortführt und sich nicht von kurzfristigem politischem Druck leiten lässt. Dies ist keine Frage von Zögern, sondern von rechtsstaatlicher Sorgfalt. Genau darauf weist auch das Kölner Gutachten hin: Die Vorbereitung muss gründlich erfolgen, und sie darf parallel zum politischen Handeln stattfinden.

Unabhängig von der juristischen Frage ist klar: Die Bundesregierung arbeitet daran, den gesellschaftlichen und politischen Nährboden für Radikalisierung zurückzudrängen. Dazu gehören eine klarere Linie in der Migrationspolitik, die Stärkung der Inneren Sicherheit, ein verlässlicherer Staat und eine Politik, die Probleme anpackt statt verwaltet. Das ist der effektivste Weg, Vertrauen zurückzugewinnen und extremen Kräften den Boden zu entziehen.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass man die AfD nicht ignorieren darf. Gleichzeitig müssen alle Schritte sorgfältig und im Rahmen des Rechtsstaats erfolgen. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass genau diese Balance eingehalten wird.


Mit freundlichen Grüßen

Lutz Brinkmann MdB I CDU/CSU Fraktion
Ihr direkt gewählter Abgeordneter für das Osnabrücker Land
 

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