Wie verbreitet ist die Beschäftigung von Verwandten konkret?
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
können sie ausschließen, dass sie als Abgeordneter Mitarbeiter beschäftigen, die in einem Verwandschaftsverhältnis zu anderen Abgeordneten im Bundestag oder in einem Länderparlament stehen?
Können sie ausschließen, dass Abgeordnete des Bundestages oder einen Länderparlamentes Mitarbeiter beschäftigen, die mit ihnen verwandt sind?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ihre Mühe.
Walburga S.
Sehr geehrte Frau Walburga S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Transparenz und Integrität in der parlamentarischen Arbeit.
Zu Ihrer ersten Frage kann ich klar Stellung beziehen: In meinem Abgeordnetenbüro beschäftige ich keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zu mir stehen oder zu anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder eines Landesparlaments.
Zu Ihrer zweiten Frage, die sich auf die generelle Praxis bezieht: Für Mitglieder des Deutschen Bundestages ist die Beschäftigung von nahen Verwandten gesetzlich untersagt. Diese Regelung wurde bereits vor einigen Jahren im Abgeordnetengesetz verankert, um jegliche Form von Vetternwirtschaft auszuschließen und größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Seitdem ist die Beschäftigung von Ehepartnern, Kindern, Eltern oder weiteren nahen Angehörigen im Abgeordnetenbüro nicht mehr zulässig.
Die Beschäftigung von Personen, die mit anderen Abgeordneten verwandt sind, ist demgegenüber rechtlich nicht generell verboten. In der Praxis wird hier jedoch sehr sensibel vorgegangen. Wenn Fälle wie die bei der AfD auftauchen, schadet es dem Vertrauen der Bürger in Politik insgesamt! Daher muss dieser Vorgang lückenlos aufgedeckt und aufgearbeitet werden.
Für die Landesparlamente gelten teilweise eigene Regelungen, die sich jedoch in den letzten Jahren in eine ähnliche Richtung entwickelt haben und ebenfalls auf Transparenz und Vermeidung von Interessenkonflikten ausgerichtet sind.
Mir persönlich ist es wichtig, dass die Arbeit im Bundestag höchsten Anforderungen an Professionalität, Fairness und Vertrauen gerecht wird. Dazu gehört auch ein klarer und nachvollziehbarer Umgang mit Personalentscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Brinkmann, MdB
