Zu Ihrer ersten Frage kann ich klar Stellung beziehen: In meinem Abgeordnetenbüro beschäftige ich keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zu mir stehen oder zu anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder eines Landesparlaments.
Zunächst zur Einordnung, weil die beiden Zahlen 14,6 Prozent und 14,0 Prozent häufig missverstanden werden.
Als Bundestagsabgeordneter muss ich regionale Gesamtwirkungen berücksichtigen, auch wenn lokale Mehrheiten anders ausfallen
Als CDU/CSU haben wir eine sehr klare Linie: Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD, weder in Parlamenten noch auf kommunaler Ebene.
Wir sind uns vollkommen bewusst, dass eine Steuersenkung allein keine Garantie dafür ist, dass ein Unternehmen wie die Lufthansa jede Verbindung dauerhaft erhält. Umso wichtiger war und ist deshalb der direkte Austausch.
Ich halte ein Verbotsverfahren gegen die AfD für grundsätzlich gerechtfertigt, da nach meiner Einschätzung genügend Anhaltspunkte vorliegen, dass die Partei mit ihren Zielen und ihrem Verhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung erheblich beeinträchtigt