Auch Nachtspeicherheizungen sind bei der Strompreisbremse mitgedacht, denn die Berechnung des Durchschnittspreises, auf dessen Basis die Erstattung erfolgt, ist für Kundinnen und Kunden mit einem günstigeren Nachttarif sehr vorteilhaft.
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Antwort 03.02.2023 von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Klaus Ernst BSW
Antwort 01.02.2023 von Olaf in der Beek FDP
Bei Haushalten mit Nachtspeicherheizungen wird der monatliche Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag zu berechnen.
Antwort 25.01.2023 von Bettina Lugk SPD
Ich habe Ihren Vorschlag aufgenommen und zur Prüfung an die Fachkolleg:innen weitergegeben. Sie schauen, ob eine Umsetzung möglich wäre und eine Mehrheit in der Koalition zu erzielen ist.
Antwort 06.02.2023 von Ulrike Bahr SPD
Es gibt die Möglichkeit, über Soforthilfe-Fonds für Härtefälle Unterstützung zu erhalten, wo die anderen Preisbremsen nicht greifen.
Antwort 13.02.2023 von Julia Verlinden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Strompreisbremse greift erst ab März 2023, dann aber rückwirkend für Januar und Februar. Insofern ist ihr aktueller Strompreis noch nicht gedeckelt.