(...) Im Telekom-Fall (Verstoß gegen Fernmeldegeheimnis) liegt eine Katalogtat nach Absatz 1 nicht vor. Das BKA ist aber durch die zuständige Staatsanwaltschaft Bonn nach § 4 Abs.2 Nr.1 BKAG (Amtshilfe) um Durchführungen der Ermittlungen ersucht worden. (...)
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(...) Aber dem Gesetzgeber ist es doch nicht verwehrt, eine Gefahrenquelle zu beseitigen, weil es noch weitere Gefahrenquellen gibt. (...) Gegen Flugzeuge gibt es keine funktionierenden Sicherungssysteme. (...)
(...) 2) Der Vorteil einer genaueren Aufschlüsselung nichtdeutscher Tatverdächtiger nach ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit ist mir nicht ersichtlich, dies wäre einerseits mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand verbunden und würde andererseits der polizeilichen Praxis nicht weiterhelfen. Auch für die Öffentlichkeit bleibt es ohne Belang, welcher Nationalität ein Täter war, die Aufschlüsselung danach, ob der Tatverdächtige die deutsche oder eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist daher ausreichend. (...)
(...) ich kann wirklich nicht jeden Unfug dieser Welt erörtern oder kommentieren. Der RCDS muß in seinen Reihen selber für Ordnung sorgen. (...)
(...) selbstverständlich ist dies meine Meinung zu dem PI-Blog. Und ebenso selbstverständlich ist es, dass meine Mitvorsitzende und ich bestimmte Fragen, zumal wenn die Antwort rechtlich relevant sein könnte, mit Rechtsberatern absprechen und eine so abgestimmte Antwort geben. (...)
Sehr geehrter Herr Kreutz,
Sie dürfen meiner Antwort nicht entnehmen, dass ich keine Gegenargumente habe. Ich will sie nur nicht dauernd wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB