Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Gabriele Fograscher
Antwort 17.04.2008 von Gabriele Fograscher SPD

Sehr geehrter Herr Lauer,

selbstverständlich dürfen Sie das Einhandmesser mit sich führen, allerdings in einem verschlossenen Behältnis, denn so schreibt es §42a Waffengesetz vor.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort 23.04.2008 von Wolfgang Schäuble CDU

(...) Wie ich bereits bei anderen Fragen zum neuen Waffenrecht erläutert habe, obliegt der Vollzug dieses Führensverbotes den Polizeien und Ordnungsbehörden der Länder. Deshalb möchte ich auch Sie um Verständnis bitten, dass es nicht meines Amtes ist, für spezielle Einzelfälle allgemeinverbindliche Auslegungshinweise zu geben. (...)