Frage an Gabriele Fograscher bezüglich Recht

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Gabriele Fograscher
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Frage von Mark P. •

Frage an Gabriele Fograscher von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Fograscher,

vielen Dank für Ihre Antworten vom 16.04.08. Diese lassen jedoch noch einige Fragen offen:

1) Es ist löblich, dass Sie Sich Ihre Meinung nicht nur aufgrund der falschen Behauptungen des Herrn Tölle gebildet haben. Stimmen Sie mir dennoch zu, dass diese geeignet waren, einige Abgeordnete emotional zu beeinflussen? Die Sachverständigen des BKA Wiesbaden waren schließlich anderer Auffassung als Herr Tölle! Und nach meiner Kenntnis waren auch die meisten Abgeordneten vor dem umstrittenen Vortrag gegen das Messerverbot. Hat die Tatsache, dass viele seiner „Argumente“ mittlerweile widerlegt wurden (visier.de), eine Auswirkung auf die Gesetzesänderung?

2) Gem. der Aussage von Dr. Schäuble auf abgeordnetenwatch.de wird die Polizei im Bezug auf Einhandmesser nur eingreifen, wenn eine unmittelbare Bedrohungssituation entsteht und nicht bereits präventiv alle Passanten auf Messer kontrollieren. Hatte die Polizei diese Eingriffsmöglichkeiten nicht bereits vor der Gesetzesverschärfung? Oder durfte sie den Verdächtigen erst nach einer Tat verhaften?

3) Warum fallen dann nicht auch Einhandmesser mit einer Klingenlänge bis 8,5 cm unter das Taschenmesserprivileg?

4) Die Altersgrenze kann ja auch höher als 18 Jahre liegen, z. B. „frei ab 25 Jahre“. Dies wäre zumindest eindeutiger als ein generelles Trageverbot mit Ausnahmetatbeständen, auf die sich auch jugenliche Kriminelle berufen können. Das wird meiner Meinung nach nichts an deren Verhalten ändern.

5) Mir ist bewusst, dass die Jugendkriminalität aus mehreren Bausteinen besteht. Von den anderen Maßnahmen hört man in der Öffentlichkeit aber nicht sehr viel. Kann es sein, dass das „Messerverbot“ nur als populistische Maßnahme genutzt wurde, um zu zeigen, dass die Politik etwas gegen das Problem unternimmt, obwohl allen klar ist, dass ein Waffenverbot keine kriminellen Handlungen verhindert (sonst dürfte es ja kaum Überfälle mit verbotenen Schusswaffen geben)?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Padberg,

da ich mich bereits zu zahllosen Fragen zum Waffenrecht in diesem Forum geäußert habe, auch auf Ihre, möchte ich mich nicht immer wiederholen. Meine Antworten können Sie hier nachlesen.

Nun zu Ihren Fragen:

1. Ich habe mir mein eigenes Urteil gebildet und gehe davon aus, dass meine Kolleginnen und Kollegen dies auch getan haben.

2. Bürgerinnen und Bürger werden nicht präventiv kontrolliert.

3. Einhandmesser sind schneller einsatzbereit als normale Taschenmesser und stellen somit ein hohes Droh- und Gefährdungspotential dar.

4. Es gibt auch Personen über 25 Jahren, die ein Einhandmesser als Waffe einsetzen. Die jetzt gefundene Regelung ist eindeutig und klar.

5. Um Jugendkriminalität zu bekämpfen, muß man sich die Ursachen ansehen. Die liegen oft im Elternhaus, in einer Perspektivlosigkeit oder im falschen Umgang. Deshalb investieren wir in Ausbildungsplätze, bessere Betreuung von Anfang an und vieles mehr. Dieses trägt auch zur Senkung der Jugendkriminalität bei.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB