Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Brigitte Zypries
Antwort 19.03.2008 von Brigitte Zypries SPD

(...) die zahlreichen Fälle, in denen Kinder unter Gewalt oder Vernachlässigung leiden müssen, erschüttern auch mich. Wer in solchen Fällen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden muss, lässt sich aber nicht pauschal beurteilen, sondern muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden. (...)

Portrait von Reinhard Grindel
Antwort 14.03.2008 von Reinhard Grindel CDU

Sehr geehrter Herr Krist,

die Entscheidung treffen die Polizeibeamten vor Ort und nicht Politiker. Sonst hätten wir den § 42a Waffengesetz als Straftatbestand und nicht, wie jetzt geschehen, als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet.

Portrait von Gabriele Fograscher
Antwort 07.04.2008 von Gabriele Fograscher SPD

(...) Es ist zulässig, und das habe ich Herrn Schneider auch geschrieben, ein Messer mit einer feststehenden Klinge von 25 cm in einem verschlossenen Behältnis, wie z.B. einem Rucksack, zum Wandern mitzuführen. Wenn dieses Messer dann z.B. beim Picknick als Schneidewerkzeug verwendet wird, ist das völlig in Ordnung und fällt unter die Ausnahmeregelung in § 42 a Abs. 3 WaffG. (...)

Portrait von Jürgen Klimke
Antwort 18.03.2008 von Jürgen Klimke CDU

(...) Das Urteil ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen, da die lebenswichtige Funktion der Familie durch inzestuöse Beziehungen gefährdet ist. Eine Streichung bedeutete symbolisch, dass der Geschwisterinzest als moderne Form sexuellen Verhaltens akzeptiert, ja sogar gutgeheißen wird. Der Staat ist jedoch verpflichtet, seinem Auftrag für den Bestandsschutz der Familie nachzukommen und dementsprechende Regelungen zu treffen. (...)

Frage von Frank T. • 13.03.2008
Frage an Ortwin Runde von Frank T. bezüglich Recht
Portrait von Ortwin Runde
Antwort 26.03.2008 von Ortwin Runde SPD

(...) Natürlich lässt sich über Änderungen nachdenken, insbesondere darüber, ob es sinnvoll ist, Menschen wegen dieses Delikts auch dann ins Gefängnis zu schicken, wenn kein Gewalt- oder sonstiges sexuelles Missbrauchsverhältnis vorliegt. Jedoch ist dieses Thema, das eine relativ kleine Zahl von Menschen betrifft, sehr komplex und lädt zu hochgradiger Emotionalität geradezu ein, weshalb in diesem Bereich sehr vorsichtig mit Diskussionen umzugehen ist. (...)

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort 16.03.2008 von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Sie haben recht. Die Verurteilung von Richtern aus einem Kollegilgericht wegen Rechtsbeugung ist kaum möglich, weil das Beratungsgeheimnis in aller Regel verhindern wird, daß bewiesen werden kann, wie und mit welcher Argumentation das einzelne Mitglied des Spruchkörpers votiert hat. (...)