Das Parlament wird sich also erst im späteren Verfahren mit dem Entwurf inhaltlich auseinandersetzen. Ohne Frage wird der Entwurf auch in den parlamentarischen Beratungen verfassungsrechtlich geprüft werden. In der Regel werden Sachverständigen-Anhörungen durchgeführt, im Zuge derer Experten von den Fraktionen benannt und angehört werden.
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Das von Ihnen angesprochene Gesetz zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten ist derzeit in Beratung im Haushaltsausschuss, der Gesetzentwurf wird dann Ende Mai vom Parlament verabschiedet und rückwirkend in Kraft treten.
Zu diesem Themenkomplex habe ich meiner Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch nichts hinzuzufügen

Während die Besoldung von Beamtinnen und Beamten gesetzlich geregelt wird und dem Alimentationsprinzip folgt, werden die Entgelte der Tarifbeschäftigten von den Tarifvertragsparteien im Rahmen der Tarifautonomie ausgehandelt.
Wo ich einen starken Reformbedarf sehe, ist bei der Sozial- und Rentenversicherung. Soziale Sicherungssysteme wie die Rentenversicherung müssen aus meiner Sicht verlässlich, solidarisch und gerecht gestaltet werden.