Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte sowie deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren
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Antwort 25.08.2025 von Daniela Ludwig CSU
Antwort 15.08.2025 von Daniela Schmitt FDP
Ich darf Ihnen jedoch mitteilen, dass es mittlerweile deutliche Besoldungserhöhungen in Rheinland-Pfalz gegeben hat.
Antwort 19.08.2025 von Daniela Ludwig CSU
Inhaltlich sehe ich keine neuen Fragen im Vergleich zu den erst kürzlich gestellten und kann Ihnen daher auch keine andere Antwort geben.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort 26.08.2025 von Nils Schmid SPD
Das hierfür zuständige Bundesministerium des Innern hat diesbezüglich mitgeteilt, dass über die Frage der konkreten Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben noch nicht entschieden worden ist
Antwort 27.10.2025 von Jan Henner Putzier SPD
Die Frage nach dem aktuellen Stand der amtsangemessenen Alimentation, insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen bis A 8, nehmen wir als SPD-Landtagsfraktion sehr ernst.