In den Eckpunkten der Bundesregierung haben wir daher festgehalten, dass sich das Fahrerlaubnisrecht allein nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren wird.
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Bundesminister Dr. Wissing hat in der Regierungsbefragung am 10. Mai 2023 deutlich gemacht, dass die Bundesregierung daran arbeitet, eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für eine Grenzwertbestimmung zu legen. Die Grenzwertkommission hat bislang gerade keinen konkreten neuen Grenzwert vorgeschlagen.
Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden
Das Straßenverkehrsgesetz enthält in § 7 StVG bereits das Prinzip der Halterhaftung.
In diesem Sinne habe ich schon überflüssige Verkehrsschilder gemeldet, die daraufhin abgebaut wurden.
Die Priorisierung von staatlichen Ressourcen im Bereich der Verkehrsbehörden ist eine politische Frage, die im Rahmen der politischen Leitungsfunktion von jeder Landesregierung zu beantworten ist.