Antwort 11.05.2023 von Marco Buschmann FDP
Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden
Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden
Das Straßenverkehrsgesetz enthält in § 7 StVG bereits das Prinzip der Halterhaftung.
In diesem Sinne habe ich schon überflüssige Verkehrsschilder gemeldet, die daraufhin abgebaut wurden.
Die Priorisierung von staatlichen Ressourcen im Bereich der Verkehrsbehörden ist eine politische Frage, die im Rahmen der politischen Leitungsfunktion von jeder Landesregierung zu beantworten ist.
Quelle ist der Abschlussbericht.
Damit die StVO entsprechend reformiert werden kann, muss aber zunächst das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz angepasst werden.