Wir haben Ihr Schreiben daher an die Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten weitergeleitet. Sie werden von dort eine Antwort erhalten.
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Dabei ist es wichtig, die Notfallversorgung in ihrer Dreiteilung - Notaufnahmen, ambulante kassenärztliche Notfallversorgung und Rettungsdienst - gemeinsam zu betrachten und zu regeln. Nur so können Fehlfunktionen in einem Bereich vermieden werden, die sich negativ auf andere Bereiche auswirken könnten.
Bereits heute gilt bei groben Behandlungsfehlern eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen. Eine generelle und dauerhafte Beweislastumkehr halte ich jedoch für unverhältnismäßig.
In den vergangenen Jahren konnten wir bereits einige Verbesserungen in verschiedenen Aspekten des Patientenrechts erreichen.
Gerne überprüfe ich Ihr Anliegen und gebe dies so entsprechend weiter
Aktuell ist ein Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln in der Ausarbeitung, das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeversicherung beschlossen und unser Gesundheitsminister hat die Pläne zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz vorgestellt.