Antwort 25.06.2021 von Patricia Lips CDU
(...) Aus diesem Grund unterliegen Leerverkäufe in der gesamten EU strengen Regeln (...)
(...) Aus diesem Grund unterliegen Leerverkäufe in der gesamten EU strengen Regeln (...)
(...) Aufgrund der aufgezeigten Vor- und Nachteil von Leerverkäufen plädieren wir nicht für ein allgemeines Verbot. (...)
(...) Diese Form des Wertpapierhandels ist weder per se "gut" oder "böse". Daher erscheint ein generelles Verbot von Leerverkäufen nicht als sinnvoll. (...)
Sehr geehrter Herr König,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises an mich als Bundestagsabgeordneter stellen.
Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist richtig. Es sind Finanzwetten ohne real-wirtschaftlichen Sicherungszweck. Abgeltungsteuer begünstigt Kapitalerträge.