Antwort 12.08.2013 von Antje Tillmann CDU
(...) heißt es in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Verbot von Folter und Gewaltanwendung gelten dementsprechend auch für die Psychiatrie. (...)
(...) heißt es in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Verbot von Folter und Gewaltanwendung gelten dementsprechend auch für die Psychiatrie. (...)
(...) • Setzen Sie sich für eine bedingungslos folter- und gewaltfreie Psychiatrie ein? (...)
(...) Die Überwachung durch PRISM und TEMPORA von deutschen Privatpersonen und Unternehmen durch die USA und Großbritannienverstößt eklatant gegen mein Verständnis von Datenschutz, gegen EU-Grundrechte und das Völkerrecht. (...) Ich will, dass das Datenschutzrecht modernisiert wird, die Vorratsdatenspeicherung verhindert wird und dass der Datenschutz ins Grundgesetz geschrieben wird. (...)