(...) Der Bundestag hat sich bei der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 für die „erweiterte Zustimmungslösung“ entschieden. Diese sieht vor, dass der Spender bereits zu Lebzeiten seine Einwilligung zur Organspende gibt, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Liegt eine solche Erklärung im Todesfall nicht vor, entscheiden die Angehörigen darüber, ob die Organe gespendet werden dürfen. (...)
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(...) für mich als Drogenbeauftragte ist die Frage nach der Zusammensetzung und möglichen Importhemmnissen für Wasserpfeifentabak zweitrangig. Wegen der hohen Gesundheitsrisiken kann ich vor dem Konsum von Wasserpfeifentabak nur warnen. Beim Verschwelen von Wasserpfeifentabak entstehen giftige Substanzen wie Acetaldehyd, Acrolein und Benzol; auch die dem Wasserpfeifentabak zugesetzten Feuchthaltemittel gelten als giftig und krebserzeugend. (...)
(...) Nach jahrelangen intensiven Diskussionen über die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Patient vorab verbindlich festlegen kann, ob im Falle seiner späteren Äußerungsunfähigkeit lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden, hat der Gesetzgeber dies nun endlich im Sinne einer am Patientenwillen orientierten Regelung entschieden. Damit haben auch die schätzungsweise neun Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, mehr Rechtssicherheit. Auch für die Angehörigen, Ärzte, Pfleger und die rechtlichen Vertreter des Sterbenden haben wir jetzt einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen. (...)
(...) Sterbeverläufe sind vielfältig. Bei der Patientenverfügung legen sich Menschen vorher auf die Unterlassung einer Behandlung fest, obwohl sie ihre Situation nicht voraussehen und einschätzen können. Deshalb müssen die Anforderungen an diese Willensbekundung sehr sorgfältig geprüft und abgesichert werden. (...)
(...) Die angesprochene Direktive, die auf Grundlage des „Codex“ entstanden ist, erklärt Vitamine nicht zu Giftstoffen. Sie legt lediglich - im Interesse des Verbrauchers - EU-weit einheitliche Obergrenzen (und in bestimmten Fällen Untergrenzen) fest, in welcher Konzentration Vitamine in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen. Höhere als die festgelegten Dosen können nämlich die Gesundheit des Verbrauchers - wenn ohne ärztliche Betreuung eingenommen - stark gefährden. (...)