(...) Der geplante Stichtag für die Einführung des Elterngeld Plus war von Anfang an der 01.07.2015. Das Elterngeld Plus gilt also für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden. (...)
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(...) "Es ist zutreffend, dass Mutterschaftsleistungen, die die Mutter nach der Geburt erhält, etwa Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse und der Arbeitgeberzuschuss, auf das Elterngeld der Mutter angerechnet werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Mutterschaftsleistungen und Elterngeld denselben Zweck verfolgen - Einkommenseinbußen nach der Geburt aufzufangen. (...)
(...) Auf folgender Seite des Bundestages gibt es die Möglichkeit dazu: https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html. Unterstützen kann eine Partei eine solche Petition zwar nicht, aber fachliche Anregungen durch Petitionen werden im Parlament auch in den zuständigen Gremien wahrgenommen. Des Weiteren beschäftigt sich natürlich der Petitionsausschuss mit den vorgebrachten Anliegen und nimmt dazu Stellung. (...)