Ein Anspruch auf Kostenübernahme der Kinderbetreuung kann vielmehr nur in Einzelfällen bestehen. Gemäß §§ 90, 93 SGB VIII kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn die Kostenübernahme notwendig ist, um die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu sichern und die Familie andernfalls auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Zudem bieten die Kommunen und Bundesländer eigene individuelle Förderprogramme an.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.12.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort ausstehend von Mario Voigt CDU
Antwort 25.11.2024 von Daniel Münschke AfD
In unserer Studie präsentieren wir umfassende Ansätze, die konkrete Lösungsansätze zum Themenkomplex Arbeits- und Fachkräfte bieten. Darüber hinaus finden Sie in jedem unserer Wahlprogramme Maßnahmen, die auf dieses Thema eingehen
Antwort ausstehend von Günther Bergmann CDU
Antwort 11.12.2024 von Volkhard Wille BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir setzen uns für die Abschaffung sachgrundloser Befristungen und die Förderung unbefristeter Arbeitsverhältnisse ein.
Antwort ausstehend von Dirk Spaniel parteilos