Antwort 27.04.2009 von Ulla Schmidt SPD
(...) Verweigert ein Arzt einen Behandlungstermin, so kann die Krankenkasse ggf. (...) In keinem Fall sollten sich die Versicherten dazu drängen lassen, über die gesetzlichen Zuzahlungen hinaus Zahlungen an den Arzt zu leisten oder etwa direkt in der Praxis eine Einwilligung zur privaten Abrechnung mit späterer Kostenerstattung zu unterschreiben. (...)