Antwort 03.09.2005 von Hans-Joachim Viehl Die Linke
Sehr geehrter Herr Barren,
Sehr geehrter Herr Barren,

Sehr geehrter Herr Rohlfing,
Ihre Frage ist eindeutig zu bejahen.

Sehr geehrter Herr Behring,
der gesetzliche Mindestlohn muß natürlich auch für Behinderte gelten.
Hallo Dennis,

Sehr geehrter Herr Lingener,