(...) Allgemein gilt: Die Teilnahme an Veranstaltungen und der Austausch mit Verbänden und Institutionen gehört zum Beruf des Abgeordneten. Dabei sind sie gebunden an die Verhaltensregeln für Abgeordnete des Deutschen Bundestags. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Sehr geehrte Frau Nocun,
die von Ihnen gestellten Fragen entstehen für uns nicht, da der Sparkassenverband "vergaß" uns einzuladen. Wir werden mithin auch nicht teilnehmen.
Außerdem achten wir immer auf Angemessenheit.
(...) und 25. April 2013 waren übrigens Sitzungstage des Bundestages. An diesen Tagen bin ich wie üblich meinen terminlichen Verpflichtungen in Berlin nachgekommen. (...)
(...) die Kolleginnen und Kollegen aus der Bundestagsfraktion fahren nicht zu Konferenzen, um an deren „Vergnügungsprogramm“ teilzunehmen. Sie halten dort Vorträge oder nehmen an Diskussionen teil. (...)
(...) Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen als Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten handelt es sich um eine Regelung im Bayerischen Abgeordnetengesetz, der alle Fraktionen des Bayerischen Landtags zugestimmt haben und von der auch Mitglieder der anderen Fraktionen Gebrauch gemacht haben. Auch wenn die Beschäftigung von Familienangehörigen als Mitarbeiter rechtlich nicht zu beanstanden ist, haben meiner Kenntnis nach die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung entsprechend verwendete finanzielle Mittel bereits zurück erstattet. (...)