(...) Es handelt sich vielmehr um eine Voraussetzung dafür, dass die Entscheidung über eine Bewilligung von Arbeitslosengeld auch rückwirkend aufgehoben werden kann (§§ 45, 48, 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch). Zu Unrecht sind Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld) hiernach immer dann erbracht und zu erstatten, wenn die Anspruchsvorsausetzungen hierfür nicht vorlagen und der Bescheid über die Bewilligung der Leistungen rückwirkend aufgehoben wird. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 06.02.2008 von Laurenz Meyer CDU
Antwort 18.01.2008 von Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Leider ist der Sprachgebrauch in den Behörden eher rechtstechnisch orientiert. Deshalb kommt es immer wieder zu "unsensiblen" Formulierungen, was selbstverständlich zu kritisieren ist. (...)
Antwort 18.03.2009 von Katja Kipping Die Linke
Sehr geehrter Herr Bogumil,
Antwort 13.02.2008 von Heinrich Kolb FDP
Sehr geehrter Herr Bogumil,
Antwort 23.01.2008 von Andrea Nahles SPD
Sehr geehrter Herr Bogumil,
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich derzeit in diesem Forum pausiere. Das hat folgende Gründe:
Antwort 25.01.2008 von Andreas Steppuhn SPD
(...) Ich habe Ihre Anfrage nochmals zum Anlass genommen, gegenüber der Bundesagentur deuBundesagenturen, dass diese Wortwahl in den Formschreiben bei den betroffenen Menschen zu großer Verärgerung führt. Man hat mir nun mitgeteilt, erneut zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Formulierung in den Bescheiden anders zu verfassen bzw. (...)