Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, zumindest Ihren Anspruch auf Grundsicherung bei der zuständigen kommunalen Behörde prüfen zu lassen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 27.09.2022 von Dirk Wiese SPD

Antwort 30.09.2022 von Josip Juratovic SPD
Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 26.09.2022 von Kerstin Griese SPD
Das dritte Entlastungspaket umfasst 65 Milliarden Euro. Das ist mehr, als die beiden vorangegangen Entlastungspakete zusammen.
Antwort 11.10.2022 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn die Personen zuvor bereits eine Energiepauschale erhalten haben, wird dieser Betrag nicht noch einmal gezahlt.
Antwort 10.10.2022 von Julia Verlinden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten, neben den Rentner*innen, die Energiepreispauschale von 300 €, welche zum 01.12. ausgezahlt wird. Die Auszahlung einer Pauschale an ehemaligen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landes- und Kommunalebene ist allerdings Länderangelegenheit.