(...) Mir ist bewusst, dass es ungerecht erscheint, wenn man sich vor Augen führt, dass viele Ältere lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und seit den Arbeitsmarktreformen trotzdem nur 12 Monate lang Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Diese Tatsache haben wir nun verändert: Ab dem 1. (...)
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(...) Ich möchte ferner bemerken, dass es ist nicht richtig, dass die meisten Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Arbeitslosengeld-II bestreiten, mit dem von Ihnen angegebenen Betrag auskommen müssen. Der im öffentlichen Bewusstsein verankerte Glaube, dass das ALG-II lediglich aus dem Regelsatz von 352 Euro monatlich bestünde, ist ein Irrglaube. Zu diesem Regelsatz treten eine Reihe weiterer Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung) hinzu. (...)
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12. November 2007, in der Sie mir Ihre persönliche Situation schildern.
Sehr geehrter Herr Wien,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich empfehle ich Ihnen, eine individuelle Rentenberatung in Anspruch zu nehmen. Diese ist möglich bei der Deutschen Rentenversicherung,
Sehr geehrter Herr Oertel,