(...) Ich möchte ferner bemerken, dass es ist nicht richtig, dass die meisten Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Arbeitslosengeld-II bestreiten, mit dem von Ihnen angegebenen Betrag auskommen müssen. Der im öffentlichen Bewusstsein verankerte Glaube, dass das ALG-II lediglich aus dem Regelsatz von 352 Euro monatlich bestünde, ist ein Irrglaube. Zu diesem Regelsatz treten eine Reihe weiterer Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung) hinzu. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.11.2007 von Thomas Strobl CDU
Antwort 14.11.2007 von Andreas Schmidt CDU
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12. November 2007, in der Sie mir Ihre persönliche Situation schildern.
Antwort ausstehend von Andrea Nahles SPD
Antwort 27.11.2007 von Klaus-Peter Flosbach CDU
Sehr geehrter Herr Wien,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich empfehle ich Ihnen, eine individuelle Rentenberatung in Anspruch zu nehmen. Diese ist möglich bei der Deutschen Rentenversicherung,
Antwort 19.11.2007 von Jürgen Kucharczyk SPD
Sehr geehrter Herr Oertel,
Antwort ausstehend von Fritz Rudolf Körper SPD