Antwort 30.07.2024 von Stefan Zierke SPD
Sollten Sie mit dem aktuellen Stand der Novellierung unzufrieden sein, kann ich Sie auf das Strucksche Gesetz verweisen, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es ihn betreten hat.
Sollten Sie mit dem aktuellen Stand der Novellierung unzufrieden sein, kann ich Sie auf das Strucksche Gesetz verweisen, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es ihn betreten hat.
Klar ist für uns die SPD im Bundestag aber auch, dass hiermit das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist.
Der Entwurf sieht vor, dass die Anbindehaltung von Tieren grundsätzlich verboten wird.
Die aktuellen Planungen einer Novelle des Tierschutzgesetzes durch die Ampel-Koalition lehnen wir in dieser Form ab.
Wir arbeiten an einem neuen Gesetz, das den Tierschutz verbessert, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Tierhalter zu gefährden.